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Einfuhrbestimmungen für Hunde
nach Schweden: 
- Der Hund muss in Besitz eines EU-Heimtierausweises sein.
- ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung
- Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat das von der WHO zugelassen ist.
- Antikörpertiter, der mindestens 0,5IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen. (Achtung mit der Urlaubsplanung, falls der Titer nämlich nicht erreicht wird, muss nachgeimpft und wieder 120 Tage abgewartet werden)
- Ist der Titer einmal erreicht worden, dokumentiert durch das entsprechende Labor und die Auffrischung der Tollwutimpfung regelmäßig erfolgt, ist bei erneuter Einreise kein erneuter Antikörpertest notwendig.
- Entwurmung gegen "kleiner Fuchsbandwurm (Echinococcus spp)", ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr.
- Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
- folgende Einfuhranforderungen werden aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, alle Tiere weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe zu impfen.
Weiter Infos zur Einfuhr von Haustieren nach Schweden finden Sie unter: Links -Jordbruksverket
